Kosten und Kostenerstattung

Grundsätzlich werden die Kosten für die Tagespflege bei Menschen mit einem Pflegegrad 2-5 bis zu einer bestimmten Höchstgrenze von den Pflegekassen finanziert, wobei die Leistungen je nach Pflegegrad variieren. Im günstigsten Fall kann der Besuch in der Tagespflege sogar vollkommen kostenlos sein. Verwenden Sie diese Leistungen für die Tagespflege, wird Ihnen Ihr Pflegegeld oder Ihre Pflegesachleistungen nicht gekürzt. Sie erhalten die Leistungen für die Tagespflege zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesach­leistungen.

Ab Pflegegrad 2 bekommen Sie einen monatlichen Zuschuss zur Tagespflege, wie in Tabelle 1 aufgeführt ist. Zusätzlich erhält jeder Pflegebedürftige den Entlastungsbeitrag von 125 €. Ihr Pflegegeld bekommen Sie zusätzlich. Gegebenenfalls könnten Sie auch dieses Geld dazu verwenden, die Tagespflege zu bezahlen.

Die in der Tagespflege erbrachten Pflege- und Betreuungsleistungen und die Beförderung mit dem Fahrdienst werden direkt mit den Kassen abgerechnet. Für den Gast fällt zusätzlich noch der Eigenanteil/Ihre Zuzahlung an, der Unterkunft und Verpflegung und Investitionskosten beinhaltet. Die Kosten der Tagespflege mittendrin können Sie Tabelle 2 entnehmen.

Tabelle 1: Kostenerstattungen durch die Pflegekasse

Erstattung durch Pflegekasse Entlastungsbetrag Zuschuss für Tagespflege Pflegegeld Mtl. zur Verfügung stehender Betrag
Pflegegrad 1 125 EUR 125 EUR
Pflegegrad 2 125 EUR 689 EUR 316 EUR 1.130 EUR
Pflegegrad 3 125 EUR 1.298 EUR 545 EUR 1.968 EUR
Pflegegrad 4 125 EUR 1.612 EUR 728 EUR 2.465 EUR
Pflegegrad 5 125 EUR 1.995 EUR 901 EUR 3.021 EUR

Tabelle 2: Kosten der Tagespflege

Kosten Pflegesatz Unterkunft und Verpflegung Investitionskosten Kosten pro Tag Fahrtkosten p.km
Pflegegrad 1 43,00 16,48 14,27 73,75 2,40
Pflegegrad 2 56,15 16,48 14,27 86,90 2,40
Pflegegrad 3 61,79 16,48 14,27 92,54 2,40
Pflegegrad 4 69,41 16,48 14,27 100,16 2,40
Pflegegrad 5 79,80 16,48 14,27 110,55 2,40

Rechenbeispiel

Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie pro Monat 1.298 € Zuschuss zur Tagespflege und den Entlastungsbetrag von 125 €. Ihr Angehöriger kommt drei Mal pro Woche in die Tagespflege, das heißt 12 Mal pro Monat. Der Pflegesatz bei Pflegegrad 3 beträgt 61,79 €. Zusätzlich fallen noch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 16,48 und die Investkosten von 14,27 pro Tag an. Die Pflegekasse übernimmt den Pflegesatz von 12x 61,79 € = 741,48 €. Ihr Eigenanteil für 12 Besuchstage beträgt 369 €, hiervon erstattet Ihnen die Pflegekasse zusätzlich die 125 € Entlastungsbetrag, so dass Sie letztlich 244 € selbst zu tragen haben, wenn Ihr Angehöriger unsere Tagespflege 3 x pro Woche besucht.